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KRAEX am 03.10.2015

um 17.00 Uhr auf bw family.tv weitere Infos

 

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Vorschau 17.10.2015

Wir bauen einen Drachen (Teil 1)

Kri Kra KRAEX

Wir bauen einen Drachen (Teil 2)

Kri Kra KRAEX

Programmtipp

Kri Kra KRAEX

Kinder haben Rechte

Tipps von Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt

Du [zensiert]! Folgen von Beleidigungen

Wer sich so richtig über jemanden ärgert, dem rutscht gerne mal ein Schimpfwort raus. Doch Vorsicht! So etwas kann schnell als Beleidigung angesehen werden.

Häufig ist die Situation davon abhängig, wann etwas als Beleidigung, also als Angriff auf die Ehre, angesehen werden kann. Innerhalb des Freundes- oder Familienkreises ist eine drastischere Ausdrucksform eher hinzunehmen – und zumeist ja auch nicht beleidigend gemeint. Abgesehen davon kann die Ehre eines Menschen in vielerlei Hinsicht angegriffen werden. Es muss dabei in irgendeiner Weise eine Missachtung und Nichtachtung des anderen Menschen zum Ausdruck kommen.

Als erstes denkt man natürlich an Schimpfworte, wie Schwein, *****loch oder Blödmann. Aber auch Handbewegungen können eine Beleidigung darstellen: man denke nur an das Tippen an die Stirn („den Vogel zeigen“) oder an den berüchtigten Mittelfinger („Stinkefinger“). Sogar Zeichnungen können Beleidigungen enthalten.

Die Folge einer Beleidigung ist die Verurteilung wegen einer Straftat. In der Regel muss man eine Geldstrafe zahlen, die Höchststrafe liegt allerdings bei 2 Jahren Gefängnis! Deshalb doch lieber mal den Mund halten und den Ärger herunterschlucken.

Besonders teuer sind übrigens Beleidigungen gegenüber Polizisten. Dort kann sogar schon das Duzen als Beleidigung angesehen werden, und 600 € kosten!

Wann begehe ich eine Körperverletzung?

Kinder und Jugendliche – vor allem Jungs – raufen untereinander gerne und oft. Das geschieht meistens im Spaß und wird von den Beteiligten in der Regel als harmlos betrachtet. Doch der Übergang zu einer richtigen Prügelei mit vielleicht sogar ernsthaften Verletzungen ist fließend.

Das Deutsche Strafgesetzbuch untersagt jede Form der Körperverletzung. Dazu zählen als erstes die eindeutigen Fälle, wie z. B. Schläge mit der Faust und gar Fußtritte. Es muss dabei nicht zu großen Schmerzen oder schweren Verletzungen kommen, denn auch die – vergleichsweise harmlose – Ohrfeige ist gesetzlich verboten. Das gilt übrigens für alle Menschen. Anders als früher wird es jetzt – zum Glück – von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert, dass Eltern versuchen ihre Kinder mit Schlägen zu „erziehen“. Natürlich dürfen auch Lehrer ihre Schüler heutzutage nicht mehr körperlich misshandeln, während vor einigen Jahrzehnten Schläge des Lehrers im Klassenzimmer noch an der Tagesordnung waren.

Um wegen einer Körperverletzung bestraft zu werden, genügt es also, wenn jemand eine andere Person unangemessen körperlich behandelt. Deshalb begeht auch derjenige eine Straftat, der einem anderen ohne dessen Willen (z. B. im Schlaf) die langen Haare abschneidet.

Wer einen anderen Menschen körperlich misshandelt, kann in Deutschland mit Geldstrafe oder sogar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden!

Übrigens: Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, gelten als „schuldunfähig“ und können nicht bestraft werden.

Darf ich Auto fahren? ...oder Motorrad? ...oder wenigstens Trecker?

Auch Kinder und Jugendliche wollen schnell vorankommen – und zwar nicht nur mit dem Fahrrad. Jeder Berg lässt sich doch wesentlich leichter mit einem Motor bewältigen! Ab wann darf man denn überhaupt als Kind mit einem solchen Fahrzeug fahren?

In jedem Fall muss man zuvor eine Prüfung ablegen, um die Fahrerlaubnis für das Gefährt zu erhalten.

Am schnellsten darf man sich auf ein Mofa setzen, nämlich schon mit 15 Jahren. Hierfür benötigt man nämlich keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine „Prüfbescheinigung“. Das Mofa ist letztlich nur ein Fahrrad mit Hilfsmotor und darf nicht schneller als 25 km/h fahren.

Nach dem 16. Geburtstag darf man sich dann auf schnellere Motorroller setzen, die bis zu 45 km/h fahren. Auch bestimmte Traktoren und Trecker darf man dann führen.

Hinter das Steuer eines „richtigen“ Autos und auch auf ein Motorrad darf man sich erst nach seinem 18. Geburtstag setzen, wenn man also volljährig ist. Mittlerweile gibt es aber dafür eine Ausnahme, die es einem erlaubt, schon mit 17 auf vier Rädern unterwegs zu sein. Dabei ist allerdings Pflicht, dass immer ein Erwachsener mit im Auto dabei ist, der über 30 Jahre alt ist und mindestens seit fünf Jahren selbst über einen Auto-Führerschein verfügt. Die meisten nehmen dafür ihre Eltern.

Übrigens, wenn man es richtig plant – und alle Prüfungen besteht –, kann man an seinem 18. Geburtstag mit dem Auto der Eltern auf die Straße: Die schriftliche Fahrprüfung kann nämlich schon drei Monate vor dem eigenen Geburtstag abgelegt werden, die praktische einen Monat zuvor. Zur Fahrschule kann man sich in der Regel schon ein Jahr vor der Volljährigkeit anmelden.

Einkaufen im Internet – das Widerrufsrecht

Das Internet bietet eine unglaubliche Anzahl von Angeboten. Man kann über viele, viele Online-Shops alle möglichen Dinge bestellen und kaufen.

Doch was ist, wenn man sich bei einer Bestellung geirrt hat?

Im Supermarkt oder im Kaufhaus um die Ecke kann man nur etwas zurückgeben, wenn der Laden dies akzeptiert. Das passiert zwar häufig, da der Verkäufer den Kunden zufrieden stellen möchte, doch eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht.

Der Gesetzgeber weiß aber, dass man “online“ manchmal etwas zu schnell ist bei einem Einkauf. Gerade im Internet denkt mancher nicht genug nach und schon – Klick! – ist etwas bestellt, was nicht gebraucht oder – was noch schlimmer ist – gar nicht bezahlt werden kann.

Deshalb gibt es das so genannte Widerrufsrecht. Der Kunde kann 14 Tage nach der Bestellung (manchmal auch noch nach einem Monat) den gesamten Kauf widerrufen – ohne irgendeinen Grund angeben zu müssen. Die Sache muss dann zurück geschickt werden. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet. In bestimmten Fällen muss man vielleicht die Kosten für den Versand tragen, aber das war auch schon alles.

So kann man übereilte Einkäufe doch noch ohne großen Schaden rückgängig machen.

Übrigens: Es ist Kindern unter 14 Jahren gesetzlich nicht möglich, irgendwelche Geschäfte abzuschließen. Das heißt, dass egal, was ein solches Kind bestellt, es nicht bezahlt werden muss. Die Kaufsache darf natürlich auch nicht behalten werden.

Wie wird jemand bestraft?

Jeder weiß, dass man bestimmte Dinge nicht tun darf, zum Beispiel die Sachen von jemand anderem stehlen oder jemanden absichtlich verletzen. Wer es dennoch tut, wird bestraft und muss im schlimmsten Fall sogar ins Gefängnis. Das soll abschreckend wirken und verhindern, dass überhaupt eine „Straftat“ begangen wird.

Doch wie kommt es überhaupt zu einer Verurteilung?

Meistens beginnt es damit, dass jemand einen anderen dabei beobachtet, wie er etwas Verbotenes tut, zum Beispiel wie jemand einer anderen Person etwas Wertvolles heimlich wegnimmt. Wer so etwas gesehen hat, sollte zur Polizei gehen und darüber berichten. Das ist dann eine so genannte  „Strafanzeige“.

Die Polizei versucht dann zu ermitteln, ob an dieser Behauptung etwas dran ist und wer der Täter sein könnte.

Sobald die Ermittlungen beendet sind, wird der gesamte Vorgang mit allen Unterlagen an die Behörde geschickt, die für die weiteren Schritte verantwortlich ist: Das ist die Staatsanwaltschaft.

Dort wird nochmals überprüft, ob alles so stimmt, was die Polizei herausgefunden hat. Oft muss die Staatsanwaltschaft noch eigene Untersuchungen – auch wieder mit Hilfe der Polizei – vornehmen, um sich ganz sicher zu sein, wie die Tat passiert ist.

Wenn alles geklärt ist, erhebt die Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gericht „Anklage“ gegen den ermittelten Täter. Der beschuldigte Täter kann sich schon vorher zu den Vorwürfen gegen sich äußern – muss es aber nicht.

Schließlich kommt es zu einer mündlichen Verhandlung direkt vor dem Gericht. Bei diesem Termin sind dann der Staatsanwalt, der Richter und der beschuldigte Täter anwesend. Die beschuldigte Person kann sich nochmals gegen die Vorwürfe verteidigen. Oft hat er einen Rechtsanwalt dabei, der ihn dabei unterstützt. Falls es einen Zeugen gibt, wird der bei dieser Verhandlung von dem Richter befragt, um herauszufinden, was er denn nun genau beobachtet hat. Der Staatsanwalt und der Beschuldigte selbst dürfen auch Fragen stellen.

Am Ende weiß man dann hoffentlich, ob der Beschuldigte auch wirklich der Täter ist. Der Staatsanwalt und auch der Rechtsanwalt von dem angeblichen Täter sagen noch einmal, wie sie die Sache sehen, bis dann der Richter sein Urteil spricht. Er entscheidet dabei ganz allein. Er überlegt sich also, ob nach den ganzen Ermittlungen, Zeugenaussagen und Behauptungen, der Beschuldigte tatsächlich der Täter, also „schuldig“ ist – oder ob er nicht doch freigesprochen werden muss. Außerdem muss der Richter entscheiden, wie der Täter dann bestraft werden soll. In leichteren Fällen droht eine Geldstrafe, in schwereren eben das Gefängnis.

Der Richter legt dann fest, wieviel Geld der Täter als Strafe zu bezahlen hat oder wie lange er ins Gefängnis muss.

Übrigens: Ein Diebstahl von Süßigkeiten wird in der Regel nur mit einer kleinen Geldstrafe bestraft, während ein richtiger Banküberfall mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft wird.

Wie funktioniert ein Gerichtsverfahren?

Wenn sich Erwachsene richtig streiten, hört man manchmal den Satz „Wir sehen uns vor Gericht!“ oder „Ich verklage Dich!“. Doch was bedeutet das eigentlich?

Häufig geht es bei solchen Streitereien um Geld, z. B. wenn jemand ein Auto gekauft, aber nicht bezahlt hat. Manchmal ist es aber auch umgekehrt, wenn jemand z. B. im Internet etwas bestellt und bezahlt hat, aber die Ware nicht geliefert wird.

Wenn alle Aufforderungen nichts nutzen, kann man seine Forderung mit der Hilfe eines Gerichts durchsetzen. Man erhebt eine „Klage“. Das ist häufig das Gericht in der Nähe des Wohnortes des Gegners. Wenn es um etwas geht, dass weniger als 5.000 Euro wert ist, ist normaler Weise das Amtsgericht zuständig. Dort kann jeder normale Erwachsene selbst eine Klage einreichen. Man braucht dort also keinen Rechtsanwalt. Wenn man sich nicht ganz sicher ist, kann man ihn natürlich trotzdem beauftragen.

In der Klage muss begründet werden, von wem man etwas haben möchte und wieso. In den genannten Beispielen wird man also den Kaufvertag über das Auto oder die Bestellung aus dem Internet vorlegen. Derjenige, der die Klage erhoben hat, wird dann als „Kläger“ bezeichnet. Der Gegner ist der „Beklagte“.

Der Kläger muss noch einen bestimmten Geldbetrag an das Gericht zahlen, damit der Richter auch etwas tut und die Klage dem Gegner, dem „Beklagten“, zustellt. Der hat dann Gelegenheit zu erklären, weshalb er nicht bezahlt oder die Ware nicht geliefert hat.

In der Regel kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Gericht. Dort treffen sich der Richter, der Kläger und der Beklagte. Der Richter versucht dort noch, eine gemeinsame Lösung zu finden. Denn nicht immer ist ganz klar, wer Recht hat und wer nicht. Wenn man sich nicht einigen kann, können Zeugen angehört, Unterlagen angesehen und weitere Beweise vorgelegt werden.

Am Ende spricht der Richter dann ein Urteil. Er sagt also, wer Recht hat. Der Verlierer muss dabei auch alle Kosten tragen. Dazu gehören die Gebühren des Gerichts und – wenn der Gegner einen Anwalt beauftragt hat – auch die Kosten dieses Anwalts.

An dieses Urteil muss sich der Gegner dann auch halten. Es gibt zwar noch die Möglichkeit die Gerichtsentscheidung überprüfen zu lassen, doch das ist ein anderes Thema.

Übrigens: Es geht bei diesen Gerichtsverhandlungen immer sehr ruhig zu. Es gibt dort nur sehr selten lautes Geschrei und hat mit den gespielten Verhandlungen im Fernsehen nichts zu tun.

Kinder im Straßenverkehr

Kinder nehmen genauso wie Erwachsene am Straßenverkehr teil – als Fußgänger, auf dem Fahrrad, auf dem Skateboard und so weiter. Wenn ein Kind dabei nicht so genau aufpasst, kann das zu einem Unfall führen, der hohe Kosten bedeuten kann.

Doch wann kann ein Kind überhaupt für einen solchen Schaden zur Verantwortung gezogen werden?

Hier ist zwischen 3 Altersabschnitten zu unterscheiden:

1. Unter 7 Jahren:
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass Kinder unter sieben Jahren in jedem Fall nicht für einen Schaden, den sie einem anderen zufügen, verantwortlich gemacht werden können.

2. Zwischen 7 und 10 Jahren:
In diesem Alter kann ein Kind grundsätzlich auch nicht für Schäden zur Verantwortung gezogen werden, die aus einem Unfall mit einem Auto (oder einer Bahn) folgen. Eine Ausnahme gilt allerdings in den Fällen, in denen die Kinder absichtlich den Schaden verursacht haben. Hierunter fällt z. B. das Bewerfen von Autos mit Steinen von einer Autobahnbrücke. Außerdem können auch unter Zehnjährige haften, wenn sie Schäden verursachen, die nicht zu den Besonderheiten des Straßenverkehrs gehören: also etwa die Beschädigung von parkenden Fahrzeugen.

3. Zwischen 11 und 18 Jahren:
Hier gibt es keine feste Regelung. Es muss genau geschaut werden, wie weit das Kind sich bereits entwickelt hat. Wenn es über die erforderliche Einsicht verfügt, also im konkreten Fall weiß, dass sein Verhalten gefährlich ist und zu einem Schaden führen kann, kann es zur Verantwortung gezogen werden.

Übrigens: Auch wenn Kinder vielleicht nicht einen Schaden übernehmen müssen, sollte man bedenken, dass Eltern möglicherweise stattdessen haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Daran sollte gedacht werden, wenn ein Kind bekannt dafür ist, im Straßenverkehr unachtsam zu sein.

Ich habe etwas kaputt gemacht – was muss ich zahlen?

Wer Dinge eines anderen Menschen beschädigt oder kaputt macht, muss grundsätzlich auch dafür einstehen. Das gilt nicht nur, wenn jemand etwas absichtlich beschädigt, sondern auch, wenn es „aus Versehen“ also durch Unachtsamkeit passiert.

Doch was muss der „Zerstörer“ eigentlich machen?

In Deutschland gilt, dass derjenige, der etwas kaputt macht, es auch wieder reparieren muss. Der Geschädigte kann aber auch die Reparaturkosten ersetzt verlangen.

Wenn die Sache, z. B. ein Fahrrad, vollständig zerstört wurde oder sogar verloren gegangen ist, muss der Verantwortliche die Kosten der Wiederbeschaffung tragen. In dem Beispiel müsste er also ein Fahrrad derselben Marke mit der gleichen Ausrüstung besorgen – auch wenn das Fahrrad jetzt eventuell etwas teurer ist.

Wenn die Reparatur einer Sache aber viel zu teuer wäre, muss sich der Geschädigte ausnahmsweise mit dem Geld für einen Neukauf zufrieden geben.

Übrigens: Wer das geliebte Haustier von jemand anderem verletzt, muss auch die Heilbehandlung, also den Tierarzt, bezahlen. Dort kommt es natürlich nicht darauf an, ob ein neues Meerschweinchen oder ein neuer Hund nicht viel günstiger wären!

Haben auch Tiere Rechte?

In vielen Gesetzen ist geregelt, was Menschen dürfen und was verboten ist. Doch auch mit Tieren darf man nicht umgehen, wie man möchte. Der Schutz von Tieren wird bei uns in Deutschland immer wichtiger. Sogar in der Verfassung (dem Grundgesetz) wurde der Schutz von Tieren mit aufgenommen.

So richtig durchgesetzt hat sich die Anerkennung der Tiere aber noch nicht. Wer ins Geschäft geht und ein Haustier bezahlt, kauft aus rechtlicher Sicht eine neue oder gebrauchte „Sache“ und die Polizei sieht die Verletzung eines Tieres als „Sachbeschädigung“ an.

Wichtig ist auch das Tierschutzgesetz. Darin heißt es unter anderem, dass niemand einem Tier ohne Grund Schmerzen oder Leiden zufügen darf. Tiere sind also nicht rechtlos und wer Tiere absichtlich verletzt oder quält, begeht eine Straftat. Im schlimmsten Fall kann ein Tierquäler bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen.

Wer zufällig mitbekommt, dass ein Tier sehr schlecht behandelt wird, sollte sich Namen, Ort und Zeitpunkt der Misshandlung aufschreiben und am besten sofort die Polizei informieren. Diese wird selbst nachschauen oder die Angelegenheit direkt an die zuständige Behörde für Tiermedizin (das Veterinäramt) weiterleiten. Außerdem hilft sicherlich gerne jeder Tierschutzverein. Dem Tier wird dann schnellstmöglich geholfen werden.

Darf ich Musik aus dem Internet herunterladen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, wenn ich dafür auch bezahle.

Jedem ist klar, dass man nicht in ein Geschäft gehen darf und einfach eine Musik-CD ohne zu bezahlen mitnehmen darf. Wer es trotzdem tut, ist ein Dieb und macht sich strafbar. Denn derjenige, der die Musik komponiert und aufgenommen hat, möchte für sein Werk auch bezahlt werden.

Das gleiche gilt auch im Internet: Für Musik muss man eigentlich immer bezahlen. Schließlich wollen die Sänger, Musiker und Künstler durch CDs und Musik-Downloads Geld verdienen. Deshalb gibt es viele Online-Portale, auf denen man Musik kaufen kann. Doch es gibt im Internet auch viele – illegale – Möglichkeiten, kostenlos an aktuelle Musik zu gelangen (zum Beispiel über so genannte Tauschbörsen). Doch Vorsicht! Genauso wie das Stehlen einer CD im Laden verboten ist, sind auch solche Angebote in der Regel unrechtmäßig. Wer sie nutzt, macht sich strafbar und muss unter Umständen viel Geld bezahlen.

Und man bleibt im Internet nicht unerkannt. Wer Musik ohne zu bezahlen herunterlädt oder solche Musik anderen kostenlos zur Verfügung stellt, muss mit einer Anzeige rechnen. Noch teurer und unangenehmer wird es allerdings, wenn die Rechtsanwälte der Künstler, Sänger und Musikunternehmen sich daraufhin melden und Schadensersatz verlangen. Diese Kosten muss nämlich meistens der Inhaber des Telefonanschluss übernehmen. Wenn also Kinder die Musik herunterladen, müssen die Eltern dafür bezahlen.

Um einen solch teuren Ärger zu vermeiden, sollte man besser die erlaubten Angebote im Internet nutzen. Das ist im Ergebnis günstiger als der Streit mit Rechtsanwälten.

Darf ich ein Haustier haben?

Viele Kinder wünschen sich ein Haustier. Doch egal, ob man sich ein Kaninchen, einen Hund, eine Katze oder gar ein Frettchen wünscht: zunächst gilt es, die Eltern zu überzeugen. Wenn man dann auch in einer Mietwohnung wohnt, muss der Vermieter ebenfalls gefragt werden.

Denn nicht selten wird die Haltung von Haustieren durch den Mietvertrag ausgeschlossen.

ABER: Ein Mietvertrag darf nicht das Halten sämtlicher Haustiere verbieten. Kleintiere wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen, Fische und kleine Vögel dürfen also immer gehalten werden. Bei Katzen und Hunden kann es also Probleme geben. Wenn es aber in einem Mietshaus schon Hunde oder Katzen gibt, dann wird man als Mieter ebenfalls diese Tiere halten dürfen.

Übrigens: Bei besonders exotischen oder gefährlichen Tieren muss der Vermieter grundsätzlich immer zustimmen. Dazu gehören etwa Schlangen und Kampfhunde.

Und auch die Anzahl der Tiere muss vernünftig bleiben. So entschied 1998 ein Gericht, dass die Haltung von 20 (!) Katzen dann doch etwas zu viel sei...

Was heißt das: „Eltern haften für ihre Kinder“?

An fast jeder Baustelle sieht man das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“, manchmal zusammen mit dem Zeichen: „Betreten verboten!“. Es ist klar, dass mit dem Verbotsschild verhindert werden soll, dass Kinder auf einer Baustelle spielen, etwas kaputt machen oder sich dabei verletzen.

Mit dem Hinweis auf die Eltern soll deutlich gemacht werden, dass auch die Eltern für einen Schaden verantwortlich sein können, wenn ihre Kinder etwas beschädigen oder zerstören. Eltern haben nämlich eine gesetzliche Aufsichtspflicht. Sie müssen also auf ihre Kinder aufpassen und sie nicht einfach sich selbst überlassen. Natürlich sollen Kinder ab einem gewissen Alter auch auf eigene Faust die Welt entdecken. Deshalb hängt es vom Alter und von der Entwicklung des Kindes ab, wie stark die Eltern ihre Kinder beaufsichtigen müssen.

Wenn Eltern nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben, dann müssen sie auch keinen Schaden, der von ihren Kindern verursacht wurde, bezahlen. Dann „haften“ die Eltern doch nicht für ihre Kinder!

Übrigens: Es genügt nicht, wenn die Betreiber einer Baustelle dieses Schild aufhängen und ansonsten die Baustelle ungesichert lassen. Wenn Kinder ohne Probleme den Baustellenbereich betreten können, dann verletzt der Betreiber seine Schutzpflichten und haftet selbst.

Wie laut darf man spielen?

Kinder wollen und sollen spielen können. Dabei kann es natürlich zu Krach und Lärm kommen, der die Nachbarn stört. Ab wann sich der Nachbar dagegen beschweren darf, ist schwer zu sagen. Klar ist aber, dass der normale Lärm von Kindern, die spielen und sich dabei bewegen, von den Nachbarn hingenommen werden müssen. Es darf sogar etwas lauter als bei Menschen ohne Kinder sein.

Nicht hinnehmen muss der Nachbar aber, wenn der Krach absichtlich gemacht wird, um ihn zu ärgern. Eine zusätzliche Lärmbelästigung ist übrigens auch bei einer Geburtstagsfeier vom Nachbarn zu akzeptieren. Die Hausordnung und vorgeschriebene Ruhezeiten müssen allerdings auch Kinder einhalten.

Was darf mit Taschengeld gekauft werden?

Wenn ein Kind unter 18 Jahren von seinen Eltern oder Großeltern Taschengeld zur freien Verfügung bekommt, darf es damit auch kaufen, was es will. Das wird in dem Paragraphen 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Er wird deshalb gerne als „Taschengeld-Paragraph“ bezeichnet. Wer mindestens 7 Jahre alt ist, darf die normalen Dinge des täglichen Lebens kaufen, wie z. B. Spielsachen, Zeitschriften und Süßigkeiten. Etwas anderes gilt, wenn das Taschengeld nur für einen bestimmten Zweck gegeben wird („für Schulsachen“). Wichtig ist, dass das Kind den Preis im Laden sofort vollständig bezahlt. Einkäufe auf Raten oder Anzahlungen sind also nicht zulässig. Außerdem darf ich keine Gegenstände kaufen, die Kinder ohnehin nicht besitzen dürfen, wie z. B. Zigaretten oder Alkohol.


Die Rechtstipps für Kinder werden zur Verfügung gestellt von:

brehm wendt Rechtsanwälte